Neues Hundegesetz in Niedersachsen (endlich) beschlossen

Nach langen kontroversen Diskussionen und Debatten hat der Niedersächsische Landtag das Anfang des Jahres von Agrarminister Gert Lindemann (CDU) vorgelegte neue Hundegesetz für Niedersachsen auf seiner Sitzung vom 25. Mai 2005 nunmehr beschlossen. Die wichtigsten Neuerungen sind eine Chippflicht für alle über sechs Monate alten Hunde, der zwingend vorgeschriebene Abschluss einer Haftpflichtversicherung für jeden Hund sowie die Einführung einer Sachkundeprüfung (Hundeführerschein) für alle Hundehalter. Agrarminister Gert Lindemann betonte, es handele sich um ein wegweisendes Gesetz, das zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Hunden führen werde.

 

Der Sachkundenachweis für Hundehalter, Hundeführerschein genannt, gilt ab 2013 für die Halter aller Hunde unabhängig von der Rasse. Betroffen sind davon aber vorrangig nur die neuen Halter von Hunden, denn vom Sachkundenachweis befreit sind alle Halter, die in den letzten zehn Jahren ununterbrochen mindestens zwei Jahre lang einen Hund gehalten haben und dies durch Vorlage der Steuerquittung nachweisen können. Generell betreit sind Tierärzte, Jäger und Hundezüchter.

 

Welche Fragen sind im Hundegesetz noch offen?

Offen ist zum Sachkundenachweis bis auf die Kosten von einmalig ungefähr 200 Euro noch vieles: Wer darf mit welcher Qualifikation die Prüfung abnehmen? Besteht die Prüfung wie vorgesehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil? Muss vor dem Ablegen der Prüfung ein Seminar besucht oder eine mehrere Tage dauernde Schulung absolviert werden? Möglicherweise bedeutet die Sachkundeprüfung nach dem neuen Niedersächsischen Hundegesetz eine abgespeckte, reduzierte Form des „Hundeführerscheins“ des Verbandes der Hundeerzieher und Verhaltensberater (BHV).

 

Welche Fragen sind im Hundegesetz noch offen?

Offen ist, wer das Register der gechipten Hunde führen soll. In Frage kämen dafür eine staatliche Stelle zentral beim Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium oder auch die private Einrichtung eines Tierregisters


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Anmerkung von mir: Ich finde es schon recht frech das mit dieser "Notwendigkeit" nun auch wieder Geld verdient werden soll. Ohne einen eigenen Hund zu haben habe ich 2010 den Hundeführerschein gemacht und 25 Euro dafür bezahlt.Sollten Vorbereitungskurse notwendig werden, wird dort auch wieder Geld verlangt, so das dann sicher jede zugelassene Institution selbst über die Höhe der anfallenden Gebühren bestimmen kann.

Ich werde mich bei der Stadt Osnabrück erkundigen ob ich diesen Vorbereitungskurs anbieten darf für eine einmalige Gebühr von 20,- Euro. Dabei will ich nichts verdienen sondern kostengünstig meine Hilfe anbieten. So wie das ich das schon über 15 Jahre mache.

Ich werde hier weiter über Neuerungen Berichten !

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